Allgemeine Lieferbedingungen

1. Liefertermine

Grundsätzlich ist die Angabe eines Liefertermins unverbindlich. Fixtermine gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von der Firma Stefan‐Roger Pielert bestätigt worden sind. Die Lieferung erfolgt im Laufe des vereinbarten Tages, dabei gelten folgende Zeitfenster:

Früh: bis ca. 09.00 Uhr
Vormittags: bis ca. 12.00 Uhr
Mittags: ca. 12.00 bis 14.00
Nachmittags: ca. 14.00 bis 18.00 Uhr

Aufgrund der allgemein bekannten Transport‐ und Verkehrsprobleme können wir keine Wartezeiten‐, bzw. Ausfallrechnungen akzeptieren. Mit unserer Auftragsbestätigung nennen wir Ihnen den voraussichtlichen Liefertermin zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Den endgültigen Liefertag teilt die Disposition oder die Spedition ggf. mit dem Lieferavis mit. Preisgültigkeiten (Gültigkeitsdatum) im Angebot gelten bis Auslieferung und nicht bis Auftragserteilung.

2. Stornierungen

Bei Stornierung einer Bestellung oder Verlegung einer verladenen Bestellung gelten folgende Bedingungen:

Wenn Ihre Bestellung eine Teillieferung beinhaltet, muss geprüft werden, ob die Stornierung ohne Zusatzkosten angenommen werden kann. Anderenfalls müssen wir Bearbeitungs‐ und Transportkosten in Rechnungen stellen. Erfolgt die Stornierung nach Abfahrt des Lieferwagens müssen Kosten für Rückverladung, Einlagerung sowie Transport berechnet werden. Stornierungen für Sonderprodukte (keine Lager‐, bzw. Standardprodukte) nach erfolgter Produktion sind ausgeschlossen!

3. Lieferungen für Schüttgut (Sand und Kies)

Die Lieferungen erfolgen entsprechend den produktionstechnischen und kapazitätsmäßigen Möglichkeiten. Wir bitten Sie deshalb, uns rechtzeitig vor Abruf zu informieren. Eine Lieferverpflichtung während der Winterreparatur besteht unter diesen erheblich eingeschränkten Produktionsbedingungen nur, wenn uns der schriftliche Auftrag vorliegt und die Lieferungen von uns bestätigt wurden. Feste Lieferfristen sind nur gültig, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Änderungen der LKW-Mautsätze zur Preiserhöhungen führen können. Der Frachtpreis beruht auf der günstigsten Verkehrsverbindung. Bei Sperrungen und Umleitungen wird zusätzlich Mehrfracht berechnet.

Zufuhrart: Frei Baustelle abgekippt, mittels Sattel- und /oder Hängerzug unter Beachtung des zulässigen Gesamtgewichtes und Einhaltung der gesetzlich geregelten Lenkzeiten. Wird die Belieferungen mit Solofahrzeugen (3-, bzw. 4-Achser) gewünscht, so bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Unsere Verkäufe erfolgen grundsätzlich nach Gewicht. Zumutbare Abweichungen nach oben oder unten berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zur Rechnungskürzung. Für die genaue Einhaltung der Bestellmenge übernehmen wir keine Garantie. Bei LKW-Verladung gilt das auf der Werks- oder Radladerwaage des jeweiligen Standortes festgestellte Gewicht. In jedem Falle gelten die Lieferbedingungen unserer Firma.

4. Frachtkostenanteil / Logistikpauschale

Bei Mindermengen erfolgt eine frachtfreie Anlieferung (ohne Entladung) ab einem Warenwert von 1.500,00 € pro Auftrag, frei befahrbarer Abladestelle, innerhalb des gesamten Bereiches der Bundesrepublik Deutschland (ohne Inseln). Bei einer Auftragsgröße unter 1.500,00 € pro Abladestelle wird ein Frachtkostenanteil gem. Frachtkostentabelle berechnet.

Aufgrund der ständig steigenden Energie- und Logistikkosten werden ab dem 01. Jan. 2021 in der Regel 29,00 € Energie- und Logistikpauschale (ebenfalls nicht skontierbar) pro Lieferung berechnet.

Sondervereinbarungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung.

5. Entladehilfe

Für die Entladung durch Mitnahmestapler werden 12,75 €/Hub berechnet. Kosten für Entladehilfe bei Werkslieferungen auf Anfrage. An der Entladungsstelle ist empfangsberechtigtes Entladepersonal zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf müssen Entladehilfen zur Verfügung gestellt werden.

6. Versand durch Paketdienste

Bestellungen, welche durch einen Paketdienst ausgeführt werden, sind immer kostenpflichtig. Entstehende Versand‐ und Verpackungskosten auf Anfrage.

7. Palettentausch

Bei Palettenlieferungen berechnen wir nachstehende Preise:

Europalette 18,00 €/Stück

GK‐Palette 35,00 €/Stück

Unbeschädigte, bzw. wieder verwendbare Paletten können sofort 1:1 getauscht werden. Rückgabe bei einer späteren Lieferung erfolgt gegen eine Gutschrift in Höhe von 15,00 €, bzw. 31,50 €/Palette.

8. Materialrückgabe

Bei Materialrückgabe in Originalverpackung und wiederverkaufsfähigem Zustand werden 20 % Bearbeitungsgebühr und die Kosten für den Rücktransport in Rechnung gestellt.

9. Geltungsbereich

Die angebotenen Leistungen gelten im Rahmen unserer Preislisten und Lieferbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung für alle Produkte, Systeme und Leistungen im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland (Festland).

10. Stand

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen der Firma Stefan‐Roger Pielert befinden sich auf dem Stand vom 30.09.2021.